Förderung von zusätzlichen Projekten Link zur Förderung

Das Land Salzburg unterstützt im Bereich der Kinderbildung und –betreuung Projekte von privaten gemeinnützigen Organisationen durch Sonderförderungen sowie die Elternservicestelle des Landes Salzburg durch Refundierung der Personalkosten und des Sachaufwandes

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport, Referat 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung
Postfach 527, 5010 Salzburg
kinder@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinder

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg Salzburger Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz 2019 – S.KBBG idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1069723