Elektrische Taxis in Wien Link zur Förderung

Pekunäre Förderung zur Unterstützung eines sukzessiven Flottenumbaus von Wiener Betrieben des Beförderungsgewerbes mit Personenkraftwagen auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zwecks Reduktion von (u.a.) fossilen Energieträger und CO2-Emissionen.

Gegenstand der Förderung ist die Fahrleistung gemessen in e-Besetztstunden von rein elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen (Pkws) zur Nutzung der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996 idgF, i.e. eTaxis, im Wirtschaftsverkehr in Wien. Eine e-Besetztstunde ist eine Stunde in der die Taxifahrer*In zahlende Kund*Innen befördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammer Wien, Wirtschaftsservice/Förderservice
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Rechtsgrundlage

Richtlinienbeschluss des Gemeinderates vom 21. Dezember 2022; e-Recht 2292070-2022; geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2024; e-Recht 1119459-2024. Förderrichtlinie Elektrische Taxis in Wien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069673