Ein Förderansuchen/Förderantrag kann von folgenden Personen gestellt werden:
- Gemeinnützige Unternehmen
- Gemeinnützige juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
- Gemeinnützige Vereine
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die heilpädagogische Gruppe zumindest 25 Wochenstunden während des jeweiligen Jahres geöffnet ist.
Die gesetzlichen Erfordernisse für den Betrieb einer heilpädagogischen Hortgruppe müssen erfüllt sein.
Um die Förderung zu bekommen, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen: