Förderung für Kinder mit Behinderung bis zum Beginn der Schulpflicht in Intergrationsgruppen Link zur Förderung kopieren

  1. Fördergegenstand ist die Zuerkennung und widmungsgemäße Verwendung von Förderungen für max. 100 Kinder mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht in behördlich genehmigten Integrationsgruppen.
  2. Ziel ist die elementare Bildung und die damit einhergehende Inklusion von Kindern mit Behinderungen zur Optimierung des elementaren Bildungsangebots und zur Erhöhung des Versorgungsgrades.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10) Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
+43 1 4000-90225
foerderungen@ma10.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma10/

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/kultur/bildung/bildungseinrichtungen/foerderung/integrationsgruppe.html

Rechtsgrundlage

Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 22.06.2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069558