Ein Förderantrag kann von gemeinnützigen juristischen Personen gestellt werden.
Die Fördernehmer*innen verfügen über einen gültigen Fördervertrag für Förderungen im Rahmen des Modells „Beitragsfreier Kindergarten“ mit der Stadt Wien – Kindergärten.
Um die Förderung zu bekommen, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen.