NÖ Wohnbonus Link zur Förderung kopieren

Zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten stellt der Bund im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz den Bundesländern € 675 Millionen zur Verfügung. Dem Land NÖ kommen aus diesen Mitteln rund € 127,9 Millionen zu. Aus dieser Summe wurden bereits der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss - 1. Tranche (rund € 78 Millionen), der NÖ Wohnkostenzuschuss (rund € 28 Millionen), eine Förderung für Einrichtungen mit Wohnversorgung (rund € 4 Millionen) sowie die Erhöhung der Betriebskostenpauschale (rund € 7 Millionen) beschlossen und abgewickelt. Die verbleibenden rund € 10,9 Millionen sollen nunmehr an rund 1/7 der niederösterreichischen Haushalte ausgeschüttet werden. Dazu gewährt das Land NÖ einen von der Haushaltsgröße abhängigen Wohnbonus. Der anspruchsberechtigte Personenkreis wird analog zu jenem des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes ausgestaltet. Die Einkommensgrenze wird mit einem Bruttojahreshaushaltseinkommen von € 18.000,00 für Einpersonenhaushalte und € 45.000,00 für Mehrpersonenhaushalte festgelegt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Haushaltsgröße ab. Für die erste im Haushalt lebende anspruchsberechtigte Person beträgt die Förderung € 80,00 und für jede weitere hauptgemeldete anspruchsberechtigte Person zusätzlich jeweils € 30,00.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5
Landhausplatz 1 3109 St. Pölten
02742900516292
post.gs5@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.06.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.


Im Zuge der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen (Hauptwohnsitz, Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis, Einkommensgrenzen) vorliegen.

Der Hauptwohnsitz wird durch automatischen Abgleich mit dem ZMR kontrolliert. Es erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle der Einkommensgrenzen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie NÖ Wohnbonus des Landes NÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

10,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Unterstützung bei Wohn- und Heizkosten

Referenznummer

1069426