Zukunftsfonds der Republik Österreich Link zur Förderung kopieren

Förderung von Projekten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen sowie die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über diese Themen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abt. IV/12
Spiegelgasse 3, 1010 Wien
01-53115-202915
antonio.martino@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Abteilung für Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43-1-53115-202904
sigrid.alavi@bka.gv.at

Bundeskanzleramt, Referat Förderungskontrolle UG10
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43-1-53115-204140
foerderkontrolle10@bka.gv.at

Der Vorsitzende des Kuratoriums erstattet dem Hauptausschuss des Nationalrates sowie der Bundesregierung über jedes Geschäftsjahr einen Bericht. Der Bericht wird veröffentlicht. Der Zukunftsfonds unterliegt der Überprüfung durch den Rechnungshof.

Rechtsgrundlage

BGBl. I Nr. 146/2005; Änderung: BGBl. I Nr. 141/2017; Budgetbegleitgesetz 2023, BGBl. I Nr. 185/2022
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Hoher Beitrag des Bundeskanzleramts für ein friedliches, sicheres und chancengleiches Zusammenleben der Bevölkerung in Österreich

Referenznummer

1069418