Gefördert werden Aktivitäten der Gemeinden und Regionen, die über allgemeine Aufgabenstellungen und Anforderungen der Raumplanung hinausgehen und die sich durch eine besondere Qualität auszeichnen, dies insbesondere im Hinblick auf nachhaltige und gemeinwohlorientierte Lösungen.
Die Fördergegenstände sind in der Richtlinie angeführt.
Die aktuelle Version der Richtlinie ist unter dem Link im Internet abrufbar (Unterpunkt 3).