Förderung von raumplanerischen Aktivitäten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Aktivitäten der Gemeinden und Regionen, die über allgemeine Aufgabenstellungen und Anforderungen der Raumplanung hinausgehen und die sich durch eine besondere Qualität auszeichnen, dies insbesondere im Hinblick auf nachhaltige und gemeinwohlorientierte Lösungen.

Die Fördergegenstände sind in der Richtlinie angeführt. 

Die aktuelle Version der Richtlinie ist unter dem Link im Internet abrufbar (Unterpunkt 3).  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Raumplanung und Baurecht
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
05574 511 27105
raumplanung@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/gemeinde-und-regionalentwicklungsfoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Landesregierung über die Förderung raumplanerischer Aktivitäten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1069269