Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024 ist Teil des Pakets für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft und beträgt 50 Mio. EUR. Durch die derzeitige Krise im Agrarsektor kommt es zu anhaltenden erhöhten Produktionskosten, die nicht vollständig über Marktpreise ausgeglichen werden können und sich damit wirtschaftlich negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe auswirken. Darüber hinaus sind bestimmte sektorspezifische Merkmale zu berücksichtigen, wie bspw. jährliche Wachstumsperioden und Erntezyklen bzw. hohe Preise bei den Produktionskosten während die produzierten Erzeugnisse unter höheren Preisen erzeugt werden müssten. Die Förderung wird beihilfenrechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt.Durch die Gewährung der Förderung auf Grundlage dieser Sonderrichtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 2.1 des Befristeten Krisenrahmens in Höhe von EUR 280.000 kommen. Alle bis dahin gewährten Förderungen sind zu berücksichtigen.
Es handelt sich um eine Pauschalvergütung pro Fläche differenziert nach Bewirtschaftungseinheiten. Der Zuschuss muss mindestens 20 EURO betragen. Förderbeträge, die darunter liegen, werden nicht berücksichtigt. Anspruchsberechtigt sind alle Betriebe, die im Jahr 2024 einen MFA abgegeben haben und die Voraussetzungen der SRL erfüllen. Die Antragstellung erfolgt mittels Autoantrag mit Opting out Möglichkeit. Förderabwicklungsstelle ist die AMA im Namen und auf Rechnung des Bundes. Die Auszahlung durch die AMA ist für Ende Dezember 2024 vorgesehen.