Sonderrichtline Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024 Link zur Förderung kopieren

Der Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024 ist Teil des Pakets für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft und beträgt 50 Mio. EUR. Durch die derzeitige Krise im Agrarsektor kommt es zu anhaltenden erhöhten Produktionskosten, die nicht vollständig über Marktpreise ausgeglichen werden können und sich damit wirtschaftlich negativ auf die landwirtschaftlichen Betriebe auswirken. Darüber hinaus sind bestimmte sektorspezifische Merkmale zu berücksichtigen, wie bspw. jährliche Wachstumsperioden und Erntezyklen bzw. hohe Preise bei den Produktionskosten während die produzierten Erzeugnisse unter höheren Preisen erzeugt werden müssten. Die Förderung wird beihilfenrechtlich auf den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine gestützt.Durch die Gewährung der Förderung auf Grundlage dieser Sonderrichtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 2.1 des Befristeten Krisenrahmens in Höhe von EUR 280.000 kommen. Alle bis dahin gewährten Förderungen sind zu berücksichtigen.

Es handelt sich um eine Pauschalvergütung pro Fläche differenziert nach Bewirtschaftungseinheiten. Der Zuschuss muss mindestens 20 EURO betragen. Förderbeträge, die darunter liegen, werden nicht berücksichtigt. Anspruchsberechtigt sind alle Betriebe, die im Jahr 2024 einen MFA abgegeben haben und die Voraussetzungen der SRL erfüllen. Die Antragstellung erfolgt mittels Autoantrag mit Opting out Möglichkeit. Förderabwicklungsstelle ist die AMA im Namen und auf Rechnung des Bundes. Die Auszahlung durch die AMA ist für Ende Dezember 2024 vorgesehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien
+43 50 3151-0
office@ama.gv.at
https://www.ama.at/Home

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen.

Antragstellung wird seitens der AMA abgewickelt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie Bodenbewirtschaftungsbeitrag 2024; Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der Ernährung sowie zur Erhaltung einer flächendeckenden, leistungsfähigen, bäuerlichen Landwirtschaft getroffen werden (Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG), BGBl. Nr. 375/1992; Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II Nr. 208/2014; Mitteilung der Kommission Befristeter Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine, ABl. Nr. C 131 vom 24.3.2022 S. 1–17, zuletzt geändert durch ABl. Nr. C 3113 vom 2.5.2024; Genehmigung der Europäischen Kommission zur Beihilfe SA 114763 (2024/N).
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

50 Mio. Euro

Wirkungsziele

Zukunftsraum Land - nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes sowie Sicherung einer effizienten, ressourcenschonenden, flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion und der in- und ausländischen Absatzmärkte

Referenznummer

1069178