Förderung der Reparatur von Elektro-oder Elektronikgeräten und von Fahrrädern Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl an durchgeführten Reparaturen von Elektro- oder Elektronikgeräten und von Fahrrädern in Österreich zu steigern.

Gefördert werden Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von:

  • Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und
  • Fahrrädern

Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Reparaturbonus

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
https://www.bmk.gv.at/

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
+43(1)31631
reparaturbonus@kommunalkredit.at
https://www.reparaturbonus.at/

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz – UFG; Dienstleistungsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland; Kreislaufwirtschaft Förderungsrichtlinien 2024
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

124 Mio. Euro

Wirkungsziele

Steigerung der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten und von Fahrrädern

Referenznummer

1069061