Förderung der NÖ Baukultur Link zur Förderung

Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Baukultur" für den Einsatz von Planungsinstrumentarien zur Bewahrung von baukünstlerisch und historisch wertvollen Baubestand und Altortgebieten, wie auch qualitätsfördernde Planungs- und Vergabeinstrumentarien (Architekturwettbewerb).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land NÖ, Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005-15656
post.bd1-o@noel.gv.at
https://www.noe.gv.at

Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Die Auszahlung der Förderung kann grundsätzlich, außer in begründeten Ausnahmefällen, erst nach Vorliegen des vollständigen Nachweises über die widmungsgemäße Verwendung erfolgen. Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung sind vom Fördernehmer die dahingehende Verordnung (Text- und Planteil) bzw. das Protokoll des Preisgerichts zum Wettbewerbsergebnis vorzulegen.

Die Auszahlbarkeit der Förderung ist mit Ende des darauffolgenden Budgetjahrs befristet.

Der Fördernehmer verpflichtet sich, eine Überprüfung aller notwendigen Unterlagen zu ermöglichen.
Der Fördernehmer verpflichtet sich, den Organen des Landes NÖ und des NÖ
Landesrechnungshofes in sämtliche das Fördervorhaben betreffenden Unterlagen Einsichtnahme zu gewähren, sämtliche verlangte Auskünfte zu erteilen.

Rechtsgrundlage

Beschluss der NÖ Landesregierung vom 06.08.2024

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,06 Mio. Euro

Referenznummer

1069053