AMIF-Integrationsförderung Maßnahme I 6: Wissenschaftliche Analysen und Forschungsarbeiten Link zur Förderung

Die Evaluierung der Integrationspolitik stellt eine Grundlage für die Festlegung künftiger Integrationsstrategien und Entscheidungen für effizienten Mitteleinsatz dar. Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsprozesse analysiert werden. Hierbei sollen unter anderem Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren zur Messung der Erfolge (weiter)entwickelt werden. Dabei ist die Erhebung bzw. Verwendung von geschlechtsspezifischen Daten besonders zu berücksichtigen.

Es gilt, neben der Schaffung von neuen Forschungsarbeiten für Integration zukunftsweisende, relevante Themen, sowie das Anknüpfen an bereits bestehenden wissenschaftlichen Analysen im Integrationsbereich zu fördern. Ziel ist es, den Wissensstand über den Integrationsprozess zu erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – zu verbessern.

Aufgrund der inhaltlichen Ziele der Maßnahme richtet sich diese vor allem an Forschungs- und Lehreinrichtungen, die sich unter anderem dem Bereich der Integration widmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/asyl-migrations-und-integrationsfonds.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1069004