AMIF-Integrationsförderung Maßnahme I 4: Gesellschaftliche Integration und freiwilliges Engagement Link zur Förderung kopieren

Ein wichtiger Baustein im Integrationsprozess ist neben dem Spracherwerb und der Erwerbsbeteiligung auch die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Gelungene Integration bedeutet, sich der österreichischen Gesellschaft zugehörig zu fühlen und eine befürwortende Haltung zu den in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Grundwerte und Prinzipien einzunehmen, denn dies erleichtert nicht nur die Integration in die Gesellschaft, sondern gewährleistet die Legitimität, Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Demokratie. Diese Verbundenheit äußert sich in der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft und der Übernahme von Verantwortung für das gemeinschaftliche Zusammenleben.

Gegenseitiges Verständnis wächst durch Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten, wie etwa im gemeinsamen ehrenamtlichen Engagement, durch welches sich ein starkes Gemeinschaftsgefühl entwickeln kann. Deshalb sollen die neuen Mitglieder der Gesellschaft zur aktiven Partizipation und dem Leben von gemeinsamen Werte eingeladen werden.

Vor allem durch die Förderung von freiwilligem Engagement kann das Wir-Gefühl gestärkt werden und somit Tendenzen von Segregation und Radikalisierungsprozessen entgegengewirkt werden. Auch der kritische und verantwortungsbewusste Umgang mit (digitalen) Medien trägt zu einer informierten und engagierten Gesellschaft bei. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/asyl-migrations-und-integrationsfonds.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068980