AMIF-Integrationsförderung Maßnahme I 2: Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration Link zur Förderung

Dauerhafte Selbsterhaltungsfähigkeit sichert nicht nur das Einkommen, sondern ist häufig auch das Eintrittstor zur gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmtes Leben. Die rasche Integration in den Arbeitsmarkt und die damit verbundene Erlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit ist eines der vorrangigen Ziele im Integrationsprozess von Zugewanderten. Damit sich Personen mit einer gesicherten Bleibeperspektive erfolgreich in Österreich integrieren können, ist die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit zentral. Die Vorbereitung zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe stellt einen weiteren Schwerpunkt der Integrationsarbeit dar.

Neben fachspezifischem Spracherwerb soll durch begleitende Arbeitsmarktberatung bzw. Berufsorientierung sowie Mentoring- und Orientierungsprogramme auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Anhand zugeschnittener Vorqualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung von Mangelberufen und zukunftsweisender Berufszweige, sollen insbesondere Frauen und Jugendliche aus der Zielgruppe beim (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt bzw. beim Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben unterstützt werden. Ergänzend dazu sollen auch Maßnahmen zur Vorbereitung auf Bewerbungsprozesse angeboten werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/asyl-migrations-und-integrationsfonds.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068964