AMIF-Integrationsförderung Maßnahme I 1: Sprache und Bildung Link zur Förderung

Das Beherrschen der deutschen Sprache bildet die unumgängliche Grundlage für eine gelungene Integration. Investitionen in den Spracherwerb haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen die Erwerbschancen und eröffnen den Zugang zur Teilnahme an der Gesellschaft. Es ist daher notwendig, diese Sprachkenntnisse Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowohl niederschwellig mit ehrenamtlicher Unterstützung als auch in strukturierter und qualitativ entsprechender Form zu vermitteln.

Personen mit Kinderbetreuungspflichten nehmen weniger häufig Spracherwerbsmaßnahmen in Anspruch. Es sollen daher spezifische Bildungsmaßnahmen angeboten werden, wie etwa heterogene Sprachkurse inklusive Kinderbetreuung sowie entsprechende Beratungs- und Begleitangebote zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Vorkenntnisse von Personen mit Betreuungspflichten. Es sollen niederschwellige Lernangebote für Deutscheinsteigerinnen und Deutscheinsteiger angeboten werden. Diese sollen an das Erlernen der deutschen Sprache heranführen, grundlegende Lernkompetenzen vermitteln, sowie Orientierungswissen und Fähigkeiten in der Alltagskommunikation stärken.

Der Ein- und Ausstieg soll für die Teilnehmenden flexibel möglich sein und gegebenenfalls etwaige Wartezeiten auf einen Deutschkursbeginn überbrücken, wobei die Teilnahme grundsätzlich für eine kurze Dauer vorgesehen ist. Im Rahmen dessen sollen insbesondere Personen aus der Zielgruppe erreicht werden, die von zuständigen Stellen wie dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder/und AMS weitervermittelt werden.

Weiters soll im Zuge der Sprachvermittlung auch ein Verständnis dafür geschaffen werden, auf welchen verbindlichen Werten das Zusammenleben in Österreich basiert.

Untrennbar mit dem Spracherwerb verknüpft sind der Bildungsbereich und die Bereitschaft zur weiteren Qualifizierung. Neben der Sicherstellung ausreichender Deutschkenntnisse bei Kindern und Jugendlichen mit einer anderen Erstsprache als Deutsch, ist diesen sowie den Eltern auch die notwendige Information über das österreichische Bildungssystem bereitzustellen, um so die Chancen, die dieses bietet, bestmöglich nutzen zu können und dadurch die Zahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und der Jugendlichen, die weder einer weiterführenden Ausbildung noch einer Beschäftigung nachgehen (NEET) zu reduzieren und den Bildungserfolg zu erhöhen. Hinzu kommt, dass Eltern einen großen Einfluss auf die erfolgreichen Bildungs- und Berufsverläufe ihrer Kinder haben und meist auch große Erwartungen daran knüpfen. Daher sollten zugewanderte Eltern in Belange, die die schulische Laufbahn ihrer Kinder betreffen, noch stärker eingebunden werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung/asyl-migrations-und-integrationsfonds.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 24.09.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 für den Bereich Integration und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068956