Förderung für Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstige Ausrüstungsgegenstände - Niederösterreich
Niederösterreich
Für die Anschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen werden Feuerwehren (als Körperschaften öffentlichen Rechts) Subventionen auf Antrag und auf Grundlage entsprechender Förderungs- bzw. Ausstattungsrichtlinien (Förderrichtlinie des Landes NÖ, NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung) geleistet.