Sozialhilfe - Alterssicherung; BGL Link zur Förderung

Das Land kann als Träger von Privatrechten auch diejenigen Kosten übernehmen, die notwendig sind, um einen Anspruch auf eine angemessene Alterssicherung zu erlangen. Es handelt sich dabei um Versicherungsbeiträge, die nachgekauft werden können, um damit rückwirkend Versicherungszeiten zu erwerben und einen Anspruch auf Pensionsleistungen zu begründen.

Die zuständige Behörde hat darüber hinaus bei der Gewährung dieser Leistung insbesondere zu berücksichtigen, wie lange die hilfesuchende Person voraussichtlich Leistungen der Sozialunterstützung beziehen wird, ob die Person davor schon im Bezug stand und wie lange dieser Bezug andauerte und ob eine begründete Aussicht auf Erwerbstätigkeit besteht, wodurch die betroffene Person ebenso an ausreichend Versicherungszeiten gelangen kann. Das Ergebnis dieser Prüfung muss dazu führen, dass dem Nachkauf von Versicherungszeiten im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung eindeutig der Vorzug gegenüber einer regelmäßigen Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung gegeben wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate der Statutarstädte
https://www.burgenland.at/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden/

Rechtsgrundlage

§ 5 Abs. 2, §13, §14, §15 und §16 des Bgld. Sozialunterstützungsgesetzes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1068923