Bund-Länder Förderprogramm Level Up Erwachsenenbildung Link zur Förderung kopieren

Zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und zur Förderung benachteiligter und bisher unterrepräsentierter Personengruppen werden Angebote zur Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Level Up Erwachsenenbildung) unterstützt. Gefördert werden akkreditierte Bildungsmaßnahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen. Der Programmbereich Nachholen des Pflichtschulabschlusses wird von der Abteilung Allg. Wirtschaftsangelegenheiten abgewickelt. Zielgruppe des Förderprogramms „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ sind Personen ab dem 15. Lebensjahr, die über keinen positiven Abschluss der achten Schulstufe verfügen oder eine Bildungsmaßnahme zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses abgebrochen haben. 

Die Förderung wird in einem Länder-Bund-Kofinanzierungsmodell (Kostenaufteilung 50:50) gewährt. Zusätzlich kann der Bund Mittel des Europäischen Sozialfonds in Anspruch nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
wirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028; Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1068915

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