Kostenersatz an den Österreichischen Behindertenrat für ausgegebene Euro-Keys Link zur Förderung kopieren

Seitens des ÖBR werden an behinderte Personen einmalig und zentral Euro-Keys ausgegeben. Mit diesen können Behindertentoiletten und andere Hilfsmittel (z.B. Treppenlifte im öffentlichen Raum) benützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumsservice Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5, 1010

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Die Euro Keys basieren auf einem Erlass, der die rechtliche Grundlage für dieses Leistungsangebot darstellt. Ein Anspruch besteht für die Inhaberin oder den Inhaber eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068790

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