Kostenersatz an den Österreichischen Behindertenrat für ausgegebene Euro-Keys Link zur Förderung kopieren

Seitens des ÖBR werden an behinderte Personen einmalig und zentral Euro-Keys ausgegeben. Mit diesen können Behindertentoiletten und andere Hilfsmittel (z.B. Treppenlifte im öffentlichen Raum) benützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumsservice Landesstelle Wien
Babenbergerstraße 5, 1010

Rechtsgrundlage

Die Euro Keys basieren auf einem Erlass, der die rechtliche Grundlage für dieses Leistungsangebot darstellt. Ein Anspruch besteht für die Inhaberin oder den Inhaber eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

0,2 Mio. Euro

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068790