Qualitäts-Journalismus: Journalismus-Förderung
Österreich
Die Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen können um Journalismus-Förderung ansuchen, die sich nach der Anzahl der bei ihnen hauptberuflich tätigen Journalist:innen (VZÄs) errechnet. Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Zusatzbeträgen zusammen. Zusatzbeträge in der Höhe von jeweils (kumulativ) 10 vH des Grundbetrages pro Medium können Medieninhaber:innen erhalten, wenn sie * ein Redaktionsstatut gemäß § 5 MedienG abgeschlossen haben * über ein Fehlermanagementsystem verfügen * ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet haben oder * im Unternehmen Frauenförderpläne vorweisen und anwenden können