TECTRANS- Programm zur Förderung der Technologieinternationalisierung (2024-2028) Link zur Förderung kopieren

Das Programm TECTRANS bietet in zwei Modulen Unterstützung für die Technologieinternationalisierung von Unternehmen an:

  • Modul Internationale Marktstudien: förderbare Vorhaben im Modul „Internationale Marktstudien“ sind die Erarbeitung und Durchführung von Studien, anhand derer nicht nur dem österreichischen Technologieanbieter aufgezeigt wird, wie österreichische Technologie im internationalen Wettbewerb bei Kunden im Zielland nachhaltig verankert werden kann, sondern anhand derer auch für den (potentiellen) Kunden im Ausland eine (kaufentscheidungs-)relevante Wissensbasis für den Mehrwert bzw. den Innovationsgehalt der österreichischen Technologie (Produkte bzw. technologiebezogene Dienstleistungen) für potentielle KundInnen im Zielland geschaffen wird.
  • Modul Wirtschaftliche Handlungsfreiheit – (“Freedom to Operate”): Das Modul beinhaltet die Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition eines Unternehmens durch die Vorbereitung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Freedom-to Operate - FTO) und der Minimierung von Risiken beim Markteintritt mit einer österreichischen Technologie in einem Zielmarkt.  

Das Förderungsprogramm fokussiert ausschließlich auf Zielländer außerhalb des DACH-Raums (Deutschland, Österreich, Schweiz), in denen auf Grund ihres Entwicklungsstands bzw. der landesspezifischen Marktsituation ein besonderer Bedarf nach jenen Technologien besteht, die von österreichischen Technologieanbietern zur Verfügung gestellt werden können.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsförderung
Rechte Wienzeile 225, 1120 Wien
0150175 585
k.biedermann@aws.at
https://www.aws.at/

Der Zuschuss wird als einmaliger Betrag ausbezahlt. Die Förderung kann in beiden Modulen "Internationale Marktstudien" und "Wirtschaftliche Handlungsfreiheit (FTO-Analyse)" max 50.000 EUR betragen

Rechtsgrundlage

"Die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014, in der geltenden Fassung) bilden die Rechtsgrundlage für das Förderungsprogramm Technologieinternationalisierung (TECTRANS). • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission in der aktuell gültigen Fassung zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. L 187/1 vom 26. Juni 2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) o Art. 18 KMU-Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (beide Module) o Art. 28 Innovationsbeihilfen für KMU (Modul „Wirtschaftliche Handlungsfreiheit - “Freedom to Operate”) o Art. 25 – F&E Vorhaben (Modul „Wirtschaftliche Handlungsfreiheit - “Freedom to Operate”) • VO (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 15.12.2023: OJ L, 2023/2831, 15.12.2023 (beide Module) • Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (Definition der kleinen und mittleren Unternehmen Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, ABI. L 124 vom 20. Mai 2003, S 36¬41) (Beide Module)."
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbesserung der internationalen Wettbewerbssituation österreichischer technologieorientierter Unternehmen

Referenznummer

1068766