Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft in Kärnten
Kärnten
Abwasserentsorgung: Maßnahmen und Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Reinigung und Behandlung von Abwässern bzw. Niederschlagswässern; Maßnahmen zur Klärschlammbehandlung; sonstige Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern. Wasserversorgung: Maßnahmen und Anlagen zur Beschaffung, Speicherung, Aufbereitung, Weiterleitung und Verteilung von einwandfreiem Trinkwasser, sowie Nutz- und Löschwasser, sowie Einrichtungen zur Notwasserversorgung. Maßnahmen der Nutz- und Löschwasserversorgung können nur gemeinsam mit Maßnahmen der Trinkwasserversorgung gefördert werden. Forschungsvorhaben, Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien und generelle Planungen für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft. Die förderungsfähigen Kosten entsprechen den in § 4 der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016 des Bundes anzuerkennenden Kosten und beinhalten neben den reinen Herstellungskosten für die angeführten Maßnahmen auch Baunebenkosten wie insbesondere zugehörige Planungs- und Bauleitungskosten. Als Förderwerber kommen in Betracht: Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasserverbände und Landesgesellschaften bzw. deren Beauftragte Genossenschaften nach dem Wasserrechtsgesetz Natürliche Personen oder juristische Personen Alpine Vereine Das Land