Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr-Vergütungen an Verkehrsunternehmen Link zur Förderung kopieren

Wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, können Gemeinden bzw. Schulerhalter die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen. Das Bundeskanzleramt übernimmt in diesem Fall, bei Vorliegen der Voraussetzungen, die Kosten für die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr zur und/oder von der Schule. Dazu können Verkehrsunternehmen einen Antrag auf Förderung beim örtlich zuständigen Kundenteam Freifahrten im Finanzamt Österreich stellen. Als Eigenanteil ist vom/von der Erziehungsberechtigten ein Pauschalbetrag von 19,60 € für jedes Schuljahr zu leisten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/8 - Fahrtenbeihilfen, Freifahrten und Schulbuchaktion
+43 1 531 15-0
freifahrten@bka.gv.at

Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten (FA 10), Schulbücher/Freifahrten Team 01 bis 07
http://www.bundeskanzleramt.gv.at

Rechtsgrundlage

Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) und die dazu erlassene Förderrichtlinie für die Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr (GZ 2023-0.699.960)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

109,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Lasten- und Leistungsausgleich zwischen kinderlosen Personen und Eltern mit Unterhaltspflichten

Referenznummer

1068543