Beratungsförderung für Gasthäuser Link zur Förderung kopieren

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das Land Vorarlberg das Ziel, externe Beratungsleistungen, welche von Gasthäusern in Anspruch genommen werden können, zu unterstützen. Förderungswerber sind kleine Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Römerstraße 15
tourismus@vorarlberg.at

Die Förderung beträgt 30 % der ermittelten Förderungsbemessungsgrundlage und wird in Form eines Einmalzuschusses gewährt. Der max. Zuschuss beträgt € 2.500,-- für max. 5 Beratertage.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage entsprechender Rechnungsbelege mit Zahlungsbestätigung und eines Abschlussberichtes über die durchgeführten Beratungsleistungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung "Beratungsförderung für Gasthäuser"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1068535