Sozialhilfe - Leistungen aufgrund landesgesetzl. Ausführungsbestimmungen, Sachleistung; SBG
Salzburg
Hilfe in besonderen Lebenslagen kann Personen gewährt werden, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse oder in Folge außergewöhnlicher Ereignisse einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, die nur durch Gewährung einer solchen Hilfe behoben werden kann. Die Kosten einer angemessen Bestattung können aus Mitteln der Sozialunterstützung getragen werden, wenn dafür nicht anderweitig vorgesorgt wurde oder die Kosten nicht von Dritten getragen werden.