Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt Link zur Förderung

Kommunikationszuschuss: Sozial schwache Personen und Heime für gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen haben unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 3 FeZG Anspruch auf die Zuschussleistung, die sie nach bescheidmäßiger Zuerkennung bei dem jeweils gewählten Betreiber unter Vorlage des Bescheides einlösen können.

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Bundesministerium für Finanzen; Sektion VI Bereich Telekom
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+43 (0)1 51433-0
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

Fernsprechentgeltzuschussgesetz, Fernsprechentgeltzuschussverordnung (regelt die Höhe)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

nachhaltige Entwicklung des Ausbaus von Kommunikationsnetzen

Referenznummer

1068436