Richtlinie Kostenbeitrag des Landes Tirol an die Gemeinden für die Durchführung der Bedarfserhebung Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist es den Gemeinden einen pauschalen Kostenbeitrag zu dem ihnen durch die Besorgung der Aufgaben nach nach § 9 Abs. 2, 4 und 5 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes entstehenden Verwaltungsaufwand zu leisten .

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Elementarbildung und allgemeines Bildungswesen
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
elementar.bildung@tirol.gv.at

Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz Verordnung der Landesregierung vom 6. September 2022 über den Ablauf und den Umfang der Bedarfserhebung für Kinderbetreuungsplätze und die nähere Ausgestaltung des Entwicklungskonzeptes Richtlinie Kostenbeitrag des Landes Tirol an die Gemeinden für die Durchführung der Bedarfserhebung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1068428