Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Ziel der Förderung ist es den Gemeinden einen pauschalen Kostenbeitrag zu dem ihnen durch die Besorgung der Aufgaben nach nach § 9 Abs. 2, 4 und 5 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes entstehenden Verwaltungsaufwand zu leisten .