Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 Link zur Förderung

Ziel der Energiekostenpauschale 2 ist es, den Energiekostenanstieg für Kleinst- und Klein unternehmen zumindest teilweise abzudecken und die Belastungen durch diese Mehraufwendungen für den Energieverbrauch zu reduzieren. Durch die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie österreichische Unternehmensstandorte und Betriebsstätten gesichert werden.

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Pauschalzuschüssen als Einmalzahlung ausbezahlt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Sensengasse 1, 1090 Wien
+43 57755-0
energiekostenpauschale@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung ist mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden. Die Zahlung erfolgt als Einmalzahlung.

Weitgehende Automatische Prüfung der angegebenen Informationen des Förderungswerbers.

Rechtsgrundlage

Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 - Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesminister für Finanzen (Fassung vom 17. Juni 2024); Subsidiär gelten auch die Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 idgF; Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen („De-Minimis-VO“), idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

92,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Ziel der Energiekostenpauschale ist es, den Energiekostenanstieg für Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest teilweise abzudecken und dieBelastungen durch diese Mehraufwendungen für den Energieverbrauch zu reduzieren.
Durch die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit erhalten sowie österreichische Unternehmensstandorte und Betriebsstätten gesichert werden.

Referenznummer

1068402