ARF - KLI.EN Photovoltaikanlagen und Stromspeicher Link zur Förderung kopieren

5.B.1. Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Private.  

Der Photovoltaikausbau in Österreich wird seit 2022 durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorangetrieben. Die nationalen Ziele werden im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan durch die Reform "1.D.1 Erneuerbaren Ausbaugesetz" (EAG) dargelegt. Trotz eines großen Förderbudgets für Photovoltaikanlagen in Höhe von 220 Mio. EUR, das durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Jahr 2022 zur Verfügung gestellt wurde, ist die Nachfrage nach Unterstützung für den Ausbau, insbesondere im Bereich von Anlagen ≤ 20 kWpeak, weiterhin hoch. Um diese hohe Nachfrage zu bedienen und die Energieunabhängigkeit durch den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, werden nun über REPowerEU zusätzliche Mittel für den Ausbau von Photovoltaikanlagen ≤ 20 kWpeak mit oder ohne Stromspeicher bereitgestellt.

Mit dieser Maßnahme soll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 140,3 Mio. EUR ausschließlich der Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen durch die Neuerrichtung und die Erweiterung von an das öffentliche Netz angeschlossenen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ≤ 20 kWpeak, mit oder ohne Stromspeicher, gefördert werden. Die Meilensteine sind so festgelegt, dass alle Projekte bis zu den Fristen des ARF im Jahr 2026 abgeschlossen sind. Die Förderung soll in Abhängigkeit von der Größe über Pauschalsätze je kWpeak vergeben werden. Die Anlagen sind nach Größe bis 10 kWpeak und Anlagen zwischen 10 und 20 KWpeak unterteilt, die mit unterschiedlichen Pauschalsätzen gefördert werden. Für Stromspeichersysteme bis 50 kWh, die gemeinsam mit der erneuerbaren Energieerzeugungsanlage installiert werden, sind Pauschalen pro kWh zu vergeben. Die Fördervoraussetzungen und die Höhe der Pauschalen in diesem Programm sind im Leitfaden festgelegt und entsprechen den Voraussetzungen der Förderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, um noch mehr erneuerbare Anlagen in Österreich zu realisieren und die Energieunabhängigkeit Österreichs zu fördern.
Die Fördermittel im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz werden über den Erneuerbaren -Förderbeitrag und die Erneuerbare-Pauschale aufgebracht; die Möglichkeit der Vergabe zusätzlicher Mittel ist im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ausgeschlossen und das verfügbare Budget ist begrenzt. Die zusätzlichen Mittel von REPowerEU werden daher durch den Klima- und Energiefonds, ergänzend zur Förderung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vergeben. Die nationale Rechtsgrundlage bilden das Klima- und Energiefondsgesetz und die Investitionsförderungsrichtlinie der Umweltförderung im Inland in der jeweils gültigen Fassung.

Finanziert von der Europäischen Union - REPowerEU  

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Türkenstraße 9
1090 Wien
01 31631 0
kpc@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/

Klima- und Energiefonds
Leopold-Ungar-Platz 2 / Stiege 1 / 4.OG / Top 142
1190 Wien
http://www.klimafonds.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF; Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (UFG);
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

140 Mio. Euro

Wirkungsziele

Reduktion der Treibhausgasemissionen und Realisierung eines nachhaltigen wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und Stärkung der Rolle der Frau im Umwelt- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie und Bergbau
Dekarbonisierung

Referenznummer

1068386