Sonderprojekte im Bereich Kunst und Kultur Link zur Förderung

Finanzierung von Projekten im Zuständigkeitsbereich der Sektion, die nicht von anderen Förderschienen abgedeckt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
iv1@bmkoes.gv.at

Rechtsgrundlage

Kunstförderungsgesetz 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,605 Mio. Euro

Wirkungsziele

Nachhaltige Verankerung von zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft sowie Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für Kunstschaffende.

Referenznummer

1068337