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Finanzierung von Projekten im Zuständigkeitsbereich der Sektion, die nicht von anderen Förderschienen abgedeckt sind.
Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums Concordiaplatz 2, 1010 Wien iv1@bmkoes.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.01.2026)