Meister- und Befähigungsprüfungen ab 2024 Link zur Förderung kopieren

Die Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen (Erst- oder Zweitantritt bei einer Modulprüfung) entfallen ab dem 1. Jänner 2024 zur Gänze. Die Landeskammern erhalten zu diesem Zweck eine Rückerstattung aus öffentlichen Mitteln.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammern der Bundesländer
https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 152/2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

9,51 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068261