Meister- und Befähigungsprüfungen 2023 Link zur Förderung kopieren

Der Bund wird bisher an die Kandidat:innen verrechnete Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Diese Kosten fallen künftig für Kandidat:innen weg und werden von der öffentlichen Hand getragen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1.7. bis 31.12.2023 können ab 1.2.2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammern der Bundesländer
https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 14.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Meister- und Befähigungsprüfungs-Finanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 152/2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,55 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU

Referenznummer

1068253