ARF - Community Nursing - Begleitmaßnahmen Link zur Förderung

Die Zuwendung des Bundes dient zur Abdeckung der ARF betreffenden Kosten, die im Rahmen des Projektes Community Nursing als Begleitmaßnahmen beschrieben werden.

Finanziert von der Europäischen Union - NextGeneration EU

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 11.07.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ARR 2014 § 33c BPGG, Sonderrichtlinie für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan - Maßnahme Community Nursing, Abwicklungsvertrag für das Förderprogramm "Community Nursing" entsprechend Leistungsanweisung.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

ARF - Beschaffungsvorgänge

Budgetiertes Volumen

0,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherung und Weiterentwicklung des Pflegevorsorgesystems (insb. Pflegegeld, Pflegekarenzgeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung), um durch eine qualitätsvolle Betreuung und Pflege der betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und deren Angehörige zu unterstützen.

Referenznummer

1068071