Angehörigenentlastungsdienst Link zur Förderung kopieren

Die Angehörigenentlastung bietet Angehörigen stundenweise, regelmäßig und langfristig die Möglichkeit, sich von der Pflege eine Auszeit zu nehmen. Eine Betreuungs- oder Pflegekraft eines anerkannten mobilen Dienstes sichert währenddessen die professionelle Betreuung der pflegebedürftigen Person zu Hause im eigenen Lebensumfeld. Das Land Salzburg leistet unter bestimmten Voraussetzungen an Personen, welche von Angehörigen gepflegt werden und zu deren Entlastung dieser soziale Dienst in Anspruch genommen wird, Zuschussleistungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/01: Pflege und Betreuung
Postfach 527, 5020 Salzburg
soziales@salzburg.gv.at

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs 2 Z 10 Salzburger Sozialhilfegesetz, LGBl Nr. 19/1975 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1068030