Biologische Landwirtschaft (Bioverbändeförderung)
Österreich
Förderungsziele (Punkt 3.1 der Rechtgrundlage) : Beratung und Information von Landwirten hinsichtlich der biologischen Landwirtschaft und Vermarktung von biologischen Erzeugnissen. Information der Öffentlichkeit über die Leistungen der Biologischen Landwirtschaft. Förderungsgegenstände (Punkt 3.2 der Rechtsgrundlage): Erbringung von Beratungsleistungen im Sinne der Förderungsziele insbesondere durch Einzel- und Gruppenberatung (Abhaltung von Seminaren, Betriebsbesuchen, zur Verfügungsstellung von Beratungsunterlagen usw.) Prioritäre Adressaten sind die Mitglieder der Bioverbände und potenzielle biologisch wirtschaftende Betriebe. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im folgenden Sinne: Medienarbeit (z.B. Presseaussendungen, Konferenzen); Publikationen (z.B. Zeitungen, Broschüren); Fachveranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen; Aufbau von Service-Einrichtungen, die den Konsumenten auf möglichst direktem Weg zu Fragen Antworten bieten. Organisationsaufwand für die unter Förderungsgegenstände genannten Punkte.