Förderung für die Ausarbeitung der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol gewährt den Gemeinden als Träger von Privatrechten gemäß § 34 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF., nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Kosten der (weiteren) Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
+43 512 508 2720
baurecht@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/bauordnung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 10.10.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF. Richtlinie über die Gewährung einer Förderung für die Ausarbeitung der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte, Ausgabe Dezember 2023
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1067909

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