Zuwendung an die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) Link zur Förderung kopieren

Gemäß § 2 Abs.1 IACA-Unterstützungsgesetz leistet der Bund der IACA als führender internationalen Organisation für Bildung, Training und akademische Forschung im Bereich der Korruptionsprävention zur Stärkung ihrer finanziellen Planungssicherheit sowie zur nachhaltigen Sicherstellung des Akademiebetriebs jährlich eine Zuwendung in Höhe von 300 000 Euro (Grundbeitrag). Falls es zur Fortführung des Betriebs der IACA nachweislich erforderlich ist, leistet der Bund in Entsprechung seiner Rolle als Sitzstaat gemäß Art. III des Übereinkommens zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation, BGBl. III Nr. 22/2011, in der Fassung des Übereinkommens BGBl. III Nr. 87/2020, der IACA zusätzlich zum Grundbeitrag eine oder mehrere weitere Zuwendungen bis zu einem Gesamtbetrag von jährlich insgesamt maximal 500 000 Euro. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung I/S/12, Förderungswesen und Förderprojekt-Unterstützung
1010 Wien, Herrengasse 7
+ 43 59133 901238
BMI-I-S-12@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

IACA-Unterstützungsgesetz (BGBl. I Nr. 152/2023)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Korruptionsbekämpfung

Referenznummer

1067875