Sozialhilfe - Krankenversicherung; SBG Link zur Förderung kopieren

Leistungen aus der Sozialunterstützung werden Hilfesuchenden mit geringem/fehlendem Einkommen zur Deckung ihrer Krankenversicherung gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-stjohann

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/soziale-und-finanzielle-leistungen/sozialunterstuetzung

Magistrat der Stadt Salzburg, Abteilung Soziales, Sozialamt
https://www.stadt-salzburg.at/sozialamt/

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-zellamsee

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-hallein

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-tamsweg

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke/bh-su

Dem Hilfesuchenden erwachsen keine Verfahrenskosten (vgl. § 41 Salzburger Sozialunterstützungsgesetz).

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Sozialunterstützung nach Verfahrensabschluss. Gem. § 24 Salzburger Sozialunterstützungsgesetz besteht auch die Möglichkeit der Soforthilfe, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden z.B. durch Abfrage von Einkommensdaten, Abfrage von Versicherungsdaten, Abfrage von Meldedaten, Abfrage von Leistungsdaten des AMS, Ortsaugenschein, etc. überprüft.

Rechtsgrundlage

§§ 12 Salzburger Sozialunterstützungsgesetz; LGBl Nr 63/2010 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Referenznummer

1067693

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