Sozialhilfe - Zusatzleistungen zur Vermeidung von Härtefällen - Wohnen, Sachleistung; SBG
Salzburg
Für Sozialunterstützungsbeziehende können zur Vermeidung von Härten zusätzliche Sach-Leistungen für Sonderbedarfe geleistet werden. Eine Leistungsgewährung kommt nicht in Betracht, soweit der Sonderbedarf durch die Hilfen für den Lebensunterhalt oder den Wohnbedarf, eigenes Einkommen oder Vermögen der Hilfe suchenden Person oder Leistungen Dritter gedeckt werden kann.