Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen sind die in den Förderungsrichtlinien definierten Vorleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition bzw. Maßnahme unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
Die Mindest-Investition pro Vorhaben beträgt 20.000,- Euro.
Die maximale Förderhöhe beträgt je Vorhaben 10 Mio. Euro.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Eine Antragstellung ist bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich.
Die Umsetzung der Maßnahme hat spätestens 1 Jahr nach der Zusicherung der Förderung zu beginnen.