Förderung "Altes Handwerk" in Tirol Link zur Förderung

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung und Bewahrung von „alten Handwerksbetrieben“. Dabei wird die Aufrechterhaltung im Sinne von Investitionen sowie die Übernahme von Kleinstunternehmen mit „altem Handwerk“ gefördert.

Investitionsförderung:

Es werden insbesondere Investitionen in Sachanlagen unterstützt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit des traditionellen Handwerks stehen und zur Sicherung des Handwerksunternehmens beitragen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 5.000 Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 50.000 Euro begrenzt.

Übernahmebonus:

Der Übernahmebonus wird gewährt, wenn der Handwerksbetrieb durch einen Nachfolger übernommen und zumindest für die nächsten fünf Jahre weitergeführt wird. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 20.000 Euro pro Übernahme eines Unternehmens.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Altes Handwerk" Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1067651