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Ziel der Förderung ist die weitere Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Sinne der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie.

Gefördert werden Einzelwagen (Einzelwaggons) im Schienengüterverkehr, die im Zeitraum 01.04.2024 bis 31.10.2024 transportiert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck

Förderung für den Schienen-Einzelwagenladungsverkehr in Tirol

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Förderung für den Schieneneinzelwagenladungsverkehr in Tirol", Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1067644