Sonderrichtlinie "Armutsbekämpfung in Drittstaaten" Link zur Förderung kopieren

Nach drei Jahrzehnten kontinuierlicher Erfolge in der globalen Armutsbekämpfung steigt die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, seit der Covid-19-Pandemie erstmals wieder an. Weitere multiple Krisen wie kriegerische Auseinandersetzungen, Inflation sowie die Klimakrise treffen Personengruppen in vulnerablen Situationen, insbesondere von Armut betroffene Menschen, besonders hart. In vielen Ländern des globalen Südens sind wohlfahrtsstaatliche Systeme nicht hinreichend gegeben, um die Not dieser Menschen zu lindern.

Angesichts dieser Entwicklungen stellt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro für Projekte und Vorhaben zur Armutsbekämpfung in Drittstaaten bereit.

Davon werden 12 Millionen Euro über eine Ausschreibung für Projekte gemeinnütziger Organisationen mit Sitz in Österreich zur Verfügung gestellt, die mit lokalen Partnerorganisationen in den Zielländern umgesetzt werden. Nachhaltig angelegte Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen Menschen, die unter den ernsthaften Folgen der multiplen Krisen in Ländern des globalen Südens leiden, zugutekommen.

Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung bildet die Sonderrichtlinie „Armutsbekämpfung in Drittstaaten“ zur Gewährung einer Förderung für Projekte zur Abfederung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der derzeitigen multiplen Krisen und die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Gruppe A, Abteilung 2
Stubenring 1, 1010 Wien
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/armutsbekaempfung-in-drittstaaten.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.01.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Kosten für Beantragung

Der:die Förderungsnehmer:in hat dem BMSGPK einen Zwischenbericht nach dem ersten Jahr der Projektlaufzeit in Form eines narrativen Berichts zu übermitteln. Dieser hat finanzielle Kennzahlen zu enthalten, die Auskunft über die bisherige Ausschöpfung der finanziellen Mittel und einen Ausblick auf den finanziellen Bedarf für die restliche Projektlaufzeit geben. Außerdem hat der:die Förderungsnehmer:in einen Endbericht (im Format als Word- oder PDF-Dokument) über die Durchführung des Projekts/Vorhabens unter Vorlage eines Verwendungsnachweises, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, bis zum Ende des Projektzeitraumes + 3 Monate zu übermitteln.

Für die genauen Bestimmung betreffend die Leistungskontrolle ist die SRL „Armutsbekämpfung in Drittstaaten“ zu lesen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie „Armutsbekämpfung in Drittstaaten“, ARR 2014 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Referenznummer

1067602