Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Nach drei Jahrzehnten kontinuierlicher Erfolge in der globalen Armutsbekämpfung steigt die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, seit der Covid-19-Pandemie erstmals wieder an. Weitere multiple Krisen wie kriegerische Auseinandersetzungen, Inflation sowie die Klimakrise treffen Personengruppen in vulnerablen Situationen, insbesondere von Armut betroffene Menschen, besonders hart. In vielen Ländern des globalen Südens sind wohlfahrtsstaatliche Systeme nicht hinreichend gegeben, um die Not dieser Menschen zu lindern.
Angesichts dieser Entwicklungen stellt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro für Projekte und Vorhaben zur Armutsbekämpfung in Drittstaaten bereit.
Davon werden 12 Millionen Euro über eine Ausschreibung für Projekte gemeinnütziger Organisationen mit Sitz in Österreich zur Verfügung gestellt, die mit lokalen Partnerorganisationen in den Zielländern umgesetzt werden. Nachhaltig angelegte Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen Menschen, die unter den ernsthaften Folgen der multiplen Krisen in Ländern des globalen Südens leiden, zugutekommen.
Die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung bildet die Sonderrichtlinie „Armutsbekämpfung in Drittstaaten“ zur Gewährung einer Förderung für Projekte zur Abfederung der sozialen und armutsrelevanten Folgen der derzeitigen multiplen Krisen und die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).