Um die sichere ärztliche Sachleistungsversorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich langfristig sicherzustellen, startet die ÖGK eine Initiative zur Förderung von Studierenden, welche nach Abschluss der Ausbildung als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin bzw. Facharzt in den Sonderfächern Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie in einer Bedarfsregion der ÖGK als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt tätig sein werden. Die ÖGK fördert demnach ab dem Studienjahr 2022/2023 bis zu 50 Studierende des Studiums Humanmedizin an einer öffentlichen österreichischen Universität, welche sich mindestens im dritten Studienjahr befinden, während des Studiums für maximal 42 Monate, wenn sie sich zu einer Tätigkeit als Kassenvertragsärztin bzw. Kassenvertragsarzt für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie der ÖGK in einer Bedarfsregion nach Abschluss der Ausbildung verpflichten.