Musikschulförderung Link zur Förderung

Die Musikschulförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Obsorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Musikschulbeiträgen gefördert.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
+43 57 600 1060
post.a9-skf@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/soziales/sozial-und-klimafonds/musikschulfoerderung/

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Gewährung der Förderung von Musikschulbeiträgen; Gesetz vom 14. Dezember 2023 über Förderungen aus dem Burgenländischen Sozial- und Klimafonds (Burgenländisches Fördergesetz - Bgld. FöG), LGBl. Nr. 9/2024 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1067545