Fit im Handwerk 3.0 (national) Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen des Projektes sollen arbeits-/ausbildungslose bzw. -suchende Personen, Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger mit multiplen Problemlagen, arbeitsmarktferne Personen mit Migrationshintergrund und sonstige marginalisierte Personen schrittweise durch Qualifizierung im Bereich des Bau- und Baunebengewerbes (inkl. Bezug zu ökologischen Bauweise) oder anderen handwerklichen Bereichen und unterschiedlichen Beschäftigungsformen an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Das Mindestalter der Zielgruppe entsprechend den Zielgruppenkategorien ist 18 Jahre. Die maximale Verweildauer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Projekt ist 12 Monate.


Gefördert wird das (arbeitsmarktpolitische) Projekt zur Förderung
nach dem für das Programm "ESF+ Programm Beschäftigung
Österreich und JTF 2021-2027" (Priorität 3) geltenden Kriterien sowie
der NÖ ESF-Strategie zugunsten Dritter.


Verteilungsschlüssel der Förderung: EU/ESF 40% und national 60%

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Arbeitsmarkt, F4
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-13614
post.esf@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Europaeischer_Sozialfonds.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

ESF-Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

Die Antragstellung für Calls und Vergaben verursacht keine Kosten für die Förderwerberinnen und Förderwerber. Die Auszahlungsmodalitäten werden im Förderungsvertrag festgelegt.

Rechtsgrundlage

Einzelentscheidung NÖ Landesregierung, Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, Verordnung (EU) Nr. 2021/1056, Verordnung (EU) Nr. 2021/1057, Verordnung (EU) Nr. 2021/702 (delegierter Rechtsakt zur Definition von Standardeinheitskosten)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1067495