AMIF 21-27: Aufbau und Stärkung der strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten von Drittstaaten Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten direkt oder in unmittelbarer Nähe von Herkunftsregionen sowie in relevanten Drittstaaten aufbauen. Dies erfolgt mittels Finanzierung von Infrastruktur, Equipment als auch durch Aus- und Weiterbildung von benötigtem Personal und Weitergabe von Best-Practice. Der Fokus liegt auf dem Kapazitätsaufbau in den Bereichen Sicherheit und funktionierende Asylsysteme, Schutzmechanismen und Infrastruktur für Unterstützungsleistungen der Flüchtlingszielgruppe, aber auch im Bereich der Good Governance. Um den Schutz vor Ort auszubauen und die Notwendigkeit für irreguläre Weiterwanderung zu minimieren, sollen Maßnahmen zur Unterstützung für Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitländer umgesetzt und eine Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl für (potentielle) Flüchtlinge bzw. Verdachtsfälle von Menschenhandel als auch für die lokale Aufnahmegesellschaft geschaffen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4
Herrengasse 7, 1010 Wien
+431531262785
bmi-V-A-4@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen sowie Nationalen Förderungen im Bereich des Fremdenwesens; Verordnung (EU) 2021/1060 Allgemeine Bestimmungen für die Unionsfonds EFRE, ESF Plus, Kohäsionsfonds, JTF, EMAF, AMIF, ISF und BMVI (Common Provisions Regulation, kurz CPR oder „Dachverordnung“); Verordnung (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF-VO); Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Nationales Programm Österreichs für den AMIF 2021-2027;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5,816 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1067370