AMIF 21-27: Herkunftsländerrecherche Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die Erhebung von Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylbewerbern zum Inhalt haben. Diese Informationen werden kontinuierlich analysiert, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Anschließend werden die Ergebnisse in einer gemeinsamen Herkunftsländerinformationsdatenbank veröffentlicht oder bereitgestellt und mit anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht und abgeglichen. Bei Bedarf werden Fact-Finding-Missionen durchgeführt, um Empfehlungen zur möglichen Verbesserung von Schutzmaßnahmen und Perspektiven vor Ort zu formulieren. Es wird angestrebt, Mechanismen auszubauen, die eine effiziente Aktualisierung, Qualitätssicherung und bedarfsorientierte Bereitstellung der Informationen gewährleisten, um eine hohe Qualität im Verfahren sicherzustellen. Diese Arbeit erfolgt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Herkunftslandinformationseinheiten der Mitgliedsstaaten und der EASO. Des Weiteren werden Befragungsprojekte in den Herkunftsländern durchgeführt, um quantitative Daten zur aktuellen Lage vor Ort zu erheben. Dies ermöglicht eine fundierte Analyse und Planung von Schutzmaßnahmen und Unterstützungsleistungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4
Herrengasse 7, 1010 Wien
+431531262785
bmi-V-A-4@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen sowie Nationalen Förderungen im Bereich des Fremdenwesens für den Zeitraum 2021 – 2027; Verordnung (EU) 2021/1060 Allgemeine Bestimmungen für die Unionsfonds EFRE, ESF Plus, Kohäsionsfonds, JTF, EMAF, AMIF, ISF und BMVI (Common Provisions Regulation, kurz CPR oder „Dachverordnung“); Verordnung (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF-VO); Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Nationales Programm Österreichs für den AMIF 2021-2027;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

3,368 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1067362