AMIF 21-27: Psychologische Betreuung Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die darauf abzielen, die Zielgruppe, insbesondere gefährdete Gruppen wie Opfer von Menschenhandel und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, durch professionelle, kultursensible und dolmetschgestützte Psychotherapie und psychologische Betreuung zu unterstützen. Diese Maßnahme beinhaltet eine spezifische Behandlung von Traumafolgestörungen, die das reguläre Gesundheitssystem nicht bereitstellen kann.

 Darüber hinaus werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

  • Wiedererlangen der eigenen Handlungsfähigkeit für Routinehandlungen des alltäglichen Lebens und Befähigung zur Selbstbestimmung
  • Wiederaufbau von eigenen Zielsetzungen und von Selbstverantwortung, Entwickeln von Zukunftsperspektiven, Aktivierung eigener Ressourcen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4
Herrengasse 7, 1010 Wien
+43 1 53126-2785
BMI-V-A-4@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen sowie Nationalen Förderungen im Bereich des Fremdenwesens für den Zeitraum 2021 – 2027; Verordnung (EU) 2021/1060 Allgemeine Bestimmungen für die Unionsfonds EFRE, ESF Plus, Kohäsionsfonds, JTF, EMAF, AMIF, ISF und BMVI (Common Provisions Regulation, kurz CPR oder „Dachverordnung“); Verordnung (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF-VO); Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Nationales Programm Österreichs für den AMIF 2021-2027;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,53 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1067354

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