AMIF 21-27: Schulung von Mitarbeitern und relevanten Akteuren Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schulung der Mitarbeiter in der Asylverwaltung zum Inhalt haben. Die Inhalte sollen die Beschleunigung der Herbeiführung von Rechtssicherheit für die Zielgruppe unter Einhaltung der nationalen und EU-rechtlichen Vorgaben und die Sicherstellung der qualitativ hochwertigen und humanen Abwicklung der Verfahren zum Inhalt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/A/4
Herrengasse 7, 1010 Wien
+431531262785
bmi-V-A-4@bmi.gv.at

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zu Förderungsmaßnahmen im Bereich der Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021 – 2027 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen sowie Nationalen Förderungen im Bereich des Fremdenwesens für den Zeitraum 2021 – 2027; Verordnung (EU) 2021/1060 Allgemeine Bestimmungen für die Unionsfonds EFRE, ESF Plus, Kohäsionsfonds, JTF, EMAF, AMIF, ISF und BMVI (Common Provisions Regulation, kurz CPR oder „Dachverordnung“); Verordnung (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF-VO); Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Nationales Programm Österreichs für den AMIF 2021-2027;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,049 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minder-jährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können.

Referenznummer

1067339