ARF - 4.A.1 Attraktivierung der Primärversorgung – Umsetzungskosten (Begleitmaßnahmen) Link zur Förderung kopieren

        • Zur Sicherstellung und Stärkung der Primärversorgung in Österreich ist die Attraktivierung der Primärversorgung eine wesentliche Zielsetzung.
        • Mit der Maßnahme wird u.a. die Öffentlichkeitsarbeit (Social Media Aktivitäten), Besuch von Karrieremessen, die Durchführung von Kommunikationskampagnen, der Aufbau und Betrieb der Plattform Primärversorgung, Change Management Prozesse finanziert.
        • Die Plattform Primärversorgung ist als die Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe, Vertretern von Patientinnen und Patienten, Bildung und Wissenschaft, der öffentlichen Verwaltung und anderen Interessenträgern des Gesundheitswesens.
        • Das Gesamtziel der Maßnahme ist es, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen für Allgemeinmediziner:innen und Angehörige anderer Gesundheits- und Sozialberufe in der Primärversorgung zu fördern, insbesondere in ländlichen Gebieten.
        • Abwicklung von praxisnahen Anwendungsforschungsprojekten im Rahmen von Primärversorgungsforschungsnetzwerken durch Medizinische Universitäten bzw. Fakultäten (sowie ggf. in Kooperation mit Fachhochschulen) mit dem Ziel der Stärkung der Primärversorgung in Österreich
          • Erstellung und Durchführung von (EU)vergaberechtlich konformen Ausschreibungen
          • Konzeption und Abstimmung von Bewertungskriterien, die eine objektive Bewertung von eingereichten Projekten ermöglichen
          • Aufbau eines internationalen Expertinnen und Experten-Beirat zur Bewertung von Projektanträgen
          • Bewertung von Projektanträgen und RRF-konforme Auszahlung der Mittel an die ausgewählten Einreicher:innen
          • Unterstützung der Einreicher:innen sowie Begleitung der Forschungsprojekte
          • Umsetzung von Austausch- und Vernetzungsveranstaltungen, unter Einbeziehung des internationalen Beirats, um den Wissenstransfer zwischen den Projekteinreicher:innen zu gewährleisten und um die Erkenntnisse sowohl für die Primärversorgungscommunity als auch für Young Professionals zu nützen

        Finanziert von der Europäischen Union – NextGeneration EU

        Bei Fragen wenden Sie sich an:

        Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abt. VII/B/14
        Abt. VII/B/14 Radetzkystraße 2 1030 Wien

        https://www.sozialministerium.at/

        Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 21.05.2025)

        Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
        Zu beachten:
        • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
        • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
        • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

        Rechtsgrundlage

        Abgeschlossener Vertrag

        Leistungsart

        ARF - Beschaffungsvorgänge

        Budgetiertes Volumen

        0,431 Mio. Euro

        Wirkungsziele

        Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung

        Referenznummer

        1067321

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